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Informationen, welche Fördermöglichkeiten es für Auslandspraktika gibt, finden Sie auf der Seite des International Offices.

Praktikum im Ausland

Praktika sind eine weitere Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt. Dies kann zum einen ein Praktikum in Unternehmen, Kliniken oder sonstigen Einrichtungen sein. Zum anderen bietet sich ein Forschungspraktikum an Universitäten oder Forschungseinrichtungen an.

Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikum kann das Praxisportal behilflich sein. In den Datenbanken des Portals können Erfahrungsberichte von Mitstudierenden eingesehen oder aktuelle Stellenausschreibungen gesucht werden. Zudem können Sie mit anderen Studierenden, die sich als Ansprechpartner*innen zur Verfügung gestellt haben, Kontakt aufnehmen und in den direkten Austausch gehen.

Auslandspraktika im Bachelor

Im Bachelorstudium können ein oder mehrere Praktika im Ausland für alle Praktikumsmodule gemacht werden. Im Rahmen des Berufsbezogenen Praktikums können 30h für den erhöhten Organisationsaufwand eines Auslandspraktikums angerechnet werden. Wenn Studierende eine Approbation anstreben, müssen auch die Praktika im Ausland die Approbationskriterien erfüllen.

Die Anerkennung eines Praktikums im Ausland erfolgt über die Transfermanagerin des Instituts. Der Nachweis erfolgt durch:

  1. Eine schriftliche Bescheinigung der Praktikumsstelle über Praktikumszeiten und -inhalte, inkl. Angabe von Zeitraum und geleisteter Stundenanzahl. (Ein Nachweis über die geleisteten Stunden ist für die Anerkennung zwingend notwendig!)
  2. Das Formular zur Anerkennung eines Praktikums (Deutsch oder Englisch); bei Approbationswunsch inklusive Bescheinigungen gemäß der Approbationsordnung für Orientierungspraktikum und/oder BQT I
  3. Das Formular Praktikumsbericht (Deutsch oder Englisch). Bitte als ausfüllbares Dokument mit elektronischer Unterschrift. Falls dies nicht möglich ist, bitte zusätzlich zum Dokument die erste Seite des Formulars handschriftlich unterschrieben anhängen.

Bitte schicken Sie alle Dokumente gesammelt in einer E-Mail im PDF Format an: transfermanagerin-psychologie@uni-osnabrueck.de

4. Bitte senden Sie zusätzlich den Fragebogen zur Auslandsmobilität an das Prüfungsamt (pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de)

 

Auslandspraktika im Master Interkulturelle Psychologie

Im Masterstudium Psychologie Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie sind Auslandspraktika ein oft genutzter Weg ins Ausland, da neben der Anerkennung für das Berufsbezogene Praktikum, die Möglichkeit der Anerkennung eines Forschungspraktikums im Ausland für das Modul Studienprojekt (Studienprojekt und Kolloquium I + Kolloquium II im Interkulturellen Master) besteht.

Für die Anerkennung des Auslandspraktikums ist der klare Forschungsbezug der Praktikumstätigkeit wichtig. Exemplarische Tätigkeiten stellen z.B. Literaturrecherche, Studienkonzeption, Datenerhebung, Datenauswertung, wissenschaftliche Verschriftlichungen oder Präsentationen dar. Die Tätigkeiten sollten sich am Forschungszyklus orientieren.

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn eine bestimmte Mindestanzahl an Stunden vorliegt:

  • Studienprojekt: 8 ECTS x 30h = 240h
  • Kolloquium I: 3 ECTS x 30h = 90h (Studienbeginn VOR 01.10.2021) / 4 ECTS x 30h = 120h (Studienbeginn ab 01.10.2021)
  • Kolloquium II: 4 ECTS x 30h = 120h

Für die Vor- und Nachbereitung der Forschungspraktika werden 60 Stunden anerkannt. Diese Stundenzahl kann also von der notwendigen Praktikumszeit abgezogen werden.

Die Anerkennung eines Forschungspraktikums als Studienprojekt erfolgt über die Transfermanagerin des Instituts. Der Nachweis erfolgt durch:

  1. Eine schriftliche Bescheinigung der Praktikumsstelle über Praktikumszeiten und -inhalte, inkl. Angabe von Zeitraum und geleisteter Stundenanzahl. (Ein Nachweis über die geleisteten Stunden ist für die Anerkennung zwingend notwendig!)
  2. Das Formular zur Anerkennung eines Praktikums (Deutsch oder Englisch). Angaben zur Anerkennung als Studienprojekt und Kolloquium befinden sich auf der 2. Seite des Formulars.
  3. Das Formular Praktikumsbericht (Deutsch oder Englisch). Bitte als ausfüllbares Dokument mit elektronischer Unterschrift. Falls dies nicht möglich ist, bitte zusätzlich zum Dokument die erste Seite des Formulars handschriftlich unterschrieben anhängen.)

Bitte schicken Sie alle Dokumente gesammelt in einer E-Mail im PDF Format an: transfermanagerin-psychologie@uni-osnabrueck.de

4. Bitte senden Sie zusätzlich den Fragebogen zur Auslandsmobilität an das Prüfungsamt (pruefungsamt-psychologie-master@uni-osnabrueck.de

 

Ansprechpartnerin:

Kim Kristin Terkuhlen, M. Sc.

Tel.: +49 541 969-7708
transferpsy@uni-osnabrueck.de

Raum: 75/211
Arbeits- und Organisationspsychologie
Lise-Meitner-Straße 3
49076 Osnabrück
Sprechzeiten: nach Vereinbarung