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Eignungstest zur Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie WS 2023/24
Die Universität Osnabrück beteiligt sich für den Studienbeginn zum Wintersemester 2023/24 erstmalig am neuen psychologiespezifischen Eignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs).
Im Bewerbungsverfahren kann eine Zulassung zu einem Studienplatz auf zweierlei Weise erreicht werden:
- 20% der Studienplätze werden ausschließlich auf Basis des Ergebnisses der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
- 80% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung in Kombination mit dem Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests BaPsy-DGPs vergeben. Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung maximal 60 Punkte und durch das Testergebnis (Prozentrang) des BaPsy-DGPs maximal weitere 60 Punkte erreicht werden (insgesamt also maximal 120 Punkte).
Die Auswahlordnung und die Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Osnabrück können Sie hier nachlesen.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 20.02.2023 bis einschließlich 20.04.2023 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2023 an zwei Tagen im Mai an einem der ausgewiesenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie hier.
Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.
Als Studierendeneignungstest wird ausschließlich der Psychologiespezifische Bachelor-Studierendeneignungstest der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (BaPsy-DGPs) anerkannt. Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der DGPs und der Testautor*innen fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.
Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, Zweitstudienbewerbungen, Bewerbungen von Berufsqualifizierten ziehen keinen Nutzen aus einer BaPsy-DGPs-Teilnahme.