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Zulassungsvoraussetzungen

 

  1. Die Immatrikulation für den Bachelorstudiengang „Psychologie“ an der Universität Osnabrück setzt, neben den Voraussetzungen des § 18 Absatz 1 NHG, zusätzlich voraus, dass die Bewerber*innen über nachgewiesene Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Sprachniveau B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GERR) verfügen.

  2. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse gilt als erbracht, wenn a) Englisch im Rahmen des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Niveau B2 (GER) erreicht wurde, oder b) Englisch zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung die Sprache des Bildungssystems war, oder c) ein Sprachtest auf dem Niveau B2 (GER) (mögliche Sprachtests siehe unter: www.uni-osnabrueck.de/sprachnachweise) erfolgreich absolviert wurde. 
  3. Bewerbende, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung vorweisen noch ihren Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1verfügen. Soweit Deutsch zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung nicht Sprache des Bildungssystems war, müssen die Bewerbenden Deutschkenntnisse durch das Zertifikat der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH 2 oder durch vergleichbare Zertifikate nachweisen.
  4. In Zweifelsfällen entscheidet über das Vorliegen der Sprachkenntnisse die*der von der Studienkommission beauftragte Lehrende.

Detailliertere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Zulassungsordnung für den Bachelorstudiengang.