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FAQ

Die Rechtsgrundlage der elektronischen Erhebung und Speicherung der Adressen der Absolventinnen und Absolventen zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums ist die „Ordnung für die Erhebung personenbezogener Daten von Studienbewerberinnen / Studienbewerbern und von Mitgliedern und Angehörigen der Universität Osnabrück, die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen“ (Erhebungsordnung – ErhO). Die Adressdaten der Absolventinnen und Absolventen der Befragungspopulation werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Absolvent*innenbefragung zusammengestellt und den zuständigen Koordinator*innen des Projekts verschlüsselt übergeben. Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Absolvent*innen ein Jahr nach Studienabschluss nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche vor allem mit Hilfe der Einwohnermeldeämter und des Internets aktualisiert.

Warum darf die Hochschule meine Adressdaten für die Absolventenbefragung verwenden?

Adressdaten dürfen nur dann innerhalb der Hochschule übermittelt und verwendet werden, wenn diese der Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben und /oder der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule dienen. Beide Bedingungen sind im Rahmen dieser Absolvent*innenstudie erfüllt:

  1. Die Absolvent*innenstudie an der Universität Osnabrück ist Teil eines bundesweiten, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten wissenschaftlichen Forschungsprojektes von mittlerweile ca. 70 Hochschulen unter der Koordination des Instituts für angewandte Statistik (ISTAT) in Kassel. Dabei erstellt ISTAT im Rahmen des bundesweiten Kooperationsprojektes "Studienbedingungen und Berufserfolg" einen hochschulübergreifenden Gesamtdatensatz, der die Angaben aller Absolvent*innen der am Projekt beteiligten Hochschulen enthält, und wertet die anonymisierten Daten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der Hochschul- und Absolvent*innenforschung aus.
  2. Die Ergebnisse der Studie sollen zum Zwecke der Forschung sowie dem Qualitätsmanagement und der Studiengangsentwicklung innerhalb der Universität Osnabrück verwendet werden. Die gespeicherten Adressdaten werden für keine anderen Zwecke als für Einladung und Erinnerung zur Teilnahme an der Absolvent*innenbefragung verwendet. Die Bearbeitung der Adressdaten erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter*innen der Universität Osnabrück. Alle Mitarbeiter*innen, die im Rahmen des Projektes Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz. In diesem Zusammenhang ist die Weitergabe von Adressdaten an Dritte strengstens untersagt, und dies gilt auch dann noch, wenn die Mitarbeiter*innen nicht mehr an der Universität Osnabrück arbeiten. Auch alle ISTAT-Mitarbeiter*innen unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz. Das heißt, auch diesen Mitarbeiter*innen ist die Weitergabe von Adressdaten an Dritte strengstens untersagt.

Speicherung und Löschung der Adressdaten

Die personenbezogenen Daten werden für den Zeitraum des Einladungsprozesses bzw. der Feldphase (1. Juni des ersten Projektjahres bis Oktober des zweiten Projektjahres) verschlüsselt gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden innerhalb von drei Monaten (bis Ende Dezember des zweiten Befragungsjahres) gelöscht.

Wozu dient der Zugangscode?

Jedem Absolventen wird ein zufallsgenerierter Zugangscode zugeteilt. Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum einen an der Online- Befragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet). Zum anderen kann über die Kontrolle der verwendeten Zugangscodes herausgefunden werden, wer bereits geantwortet hat. Diese Absolventen werden dann nicht noch einmal angeschrieben (insgesamt erfolgen im Laufe der Befragungsphase bis zu vier Kontakte).

Was geschieht bei der Onlinebefragung?

Bei der Teilnahme an der Online-Befragung melden Sie sich mit Ihrem Zugangscode im Internet für die Teilnahme an der anonymen Online-Befragung an. Ihre Antworten werden während der Befragungsphase zunächst auf einem Server des Hochschulrechenzentrums der Universität Kassel gespeichert. Die Befragungsdaten werden über eine unverschlüsselte Verbindung übermittelt. Am Ende des Online-Fragebogens werden Sie a) nach Ihrer Bereitschaft zur Teilnahme an der Folgestudie in drei bis vier Jahren und b) Ihrem Interesse an einer Kurzzusammenfassung des Forschungsberichtes gefragt. Sofern Sie bereit sind, sich an der Wiederholungsbefragung zu beteiligen und/oder eine Kurzzusammenfassung wünschen, werden Sie um die Eingabe Ihrer Adressdaten gebeten. Diese Adressdaten werden nicht wie die Befragungsdaten auf dem Server des ISTAT gespeichert, sondern über eine verschlüsselte Verbindung auf einem Server direkt an der Universität Osnabrück. Ihre Adressdaten werden niemals zusammen mit Ihren Befragungsdaten in einer Datei gespeichert. Insofern sind die Befragungsdaten zu jedem Zeitpunkt der Befragung vollständig anonym. Nach Abschluss der Befragungsphase werden die Befragungsdaten durch das ISTAT aufbereitet und im Rahmen der Hochschul- und Absolventenforschung statistisch ausgewertet. Darüber hinaus erhält Ihre Hochschule die anonymen Befragungsdaten (d.h. ohne Name und Adresse) für eigene Auswertungen. Danach werden die Adressdaten vom Server des ISTAT gelöscht. Die Daten auf der CD sind verschlüsselt, der Schlüssel wird separat versendet. Der Versand erfolgt per Post. Die Hochschulen verwenden Ihre Adressen ausschließlich zu dem von den Befragten angegebenen Zweck (z.B. Teilnahme an der Wiederholungsbefragung, Zusendung einer Kurzzusammenfassung).

Was ist das ISTAT?

Das Institut für angewandte Statistik (ISTAT) führt sowohl wissenschaftliche Forschungsprojekte als auch Projekte der Auftragsforschung durch. Es ist eine Ausgründung aus dem INCHER-Kassel, einer interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Universität Kassel, die bis 2016 die KOAB-Absolventenbefragung koordinierte.

Welche Rolle spielt das ISTAT im Rahmen des Projektes?

Unter Federführung des ISTAT beteiligen sich derzeit ca. 65 deutsche Hochschulen am Projekt „Studienbedingungen und Berufserfolg - Kooperation deutscher Hochschulen beim Aufbau und der Durchführung von Absolventenstudien“. Das ISTAT übernimmt dabei die Koordination der verschiedenen Hochschulen, und bietet Unterstützung bei der Datenerfassung und -auswertung. Außerdem wertet das ISTAT den anonymisierten Gesamtdatensatz aller am Projekt teilnehmenden Hochschulen aus. So soll die Wirkung von Studienbedingungen und -angeboten für den weiteren Lebensweg und den Berufserfolg detailliert im Hochschulvergleich analysiert werden.

In welcher Form werden Ergebnisse veröffentlicht?

Das ISTAT erstellt einen hochschulübergreifenden Gesamtdatensatz, der die Antworten aus dem Fragebogen aller Absolventen der am Projekt beteiligten Hochschulen enthält. Die Adressen sind in diesem Datensatz nicht enthalten. Die anonymen Angaben aus der Befragung werden ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der Hochschul- und Absolventenforschung ausgewertet und entsprechende Ergebnisse publiziert. Bei allen Veröffentlichungen des ISTAT sind keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Hochschulen oder Personen möglich.

Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?

Die nächste Feldphase der Befragungen der Abschlussjahrgänge 2022 (Erstbefragung) und 2019 (Wiederholungsbefragung) läuft ab dem 1.10.2023. Sollten Sie Teil dieser Zielkohorte sein, werden Sie von uns postalisch und per E-Mail kontaktiert. In den Schreiben übermitteln wir Ihnen Ihren Zugangscode. Im Rahmen der Wiederholungsbefragung werden Sie durch das ISTAT kontaktiert, sofern Sie bei der Erstbefragung (WS 20/21) dazu Ihr Einverständnis gegeben haben.

Kann ich als Teilnehmer/in einen Ergebnisbericht zur Befragung bekommen?

Teilnehmer/innen der Studie können auf Wunsch eine Kurzzusammenfassung des Forschungsberichtes oder den kompletten Bericht per E-Mail erhalten. Dazu ist das entsprechende Formular am Ende des Online-Fragebogens auszufüllen.

Auskunfts- und Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Auskunft über Speicherung und Löschung personenbezogener Daten zu bekommen, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Betrifft Ihre Geltendmachung vorgenannter Rechte die Verarbeitung durch ISTAT im Rahmen des Befragungsprozesses, wird Ihr Ersuchen unverzüglich an ISTAT weitergeleitet. Weitere Informationen des ISTAT zum Datenschutz finden Sie hier.

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenscutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie dürfen sich mit Beschwerden auch an die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Tel. 0511/120-4500, poststelle@lfd-niedersachsen.de wenden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Frau Dr. Judith Rickers (siehe Kontakt). Informationen zum Projekt KOAB-Absolventenstudien finden Sie auch auf der Projekthomepage des ISTAT.