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Kartellrecht II [6.Sem. Dipl. WF SP 3 u. 4]
Prof. Dr. jur. Andreas Fuchs, LL.M. (Michigan)
Veranstaltungstyp: Vorlesung
TeilnehmerInnen:
Beschreibung:
Inhalt der Veranstaltung:
Die Vorlesung baut auf der Veranstaltung Kartellrecht I auf. Sie behandelt zusätzliche Fallgruppen aus der Anwendungspraxis zum Kartellverbot (Art. 101 AEUV, §§ 1-3 GWB) und zum Verbot missbräuchlicher Praktiken von marktbeherrschenden und marktmächtigen Unternehmen (Art. 102 AEUV, §§ 18-20 GWB), z.B. Vertriebsbeschränkungen im Internet oder den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums, z.B. der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und missbräuchlichen Lizenzverweigerungen, insb. bezüglich standardessentieller Technologien. Darüber hinaus geht die Vorlesung ausführlich auf die deutsche und europäische Fusionskontrolle sowie die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit der europäischen Wettbewerbsregeln (effet utile-Rechtsprechung) und seine Pflichten bei öffentlichen Unternehmen und Monopolen (Art. 106 AEUV) ein. Im Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts werden materielle Fragen des Kartelldeliktsrechts (Anspruchsberechtigung, Passivlegitimation, Quantifizierung des Schadens, Einwand der Schadensabwälzung, gesamtschuldnerische Haftung, Verjährung etc.) behandelt.
Erstes Treffen:
Dienstag, 15.04.2025 16:00 - 18:00, Ort: 22/106
Ort: 22/106
Semester: SoSe 2025
Zeiten:Di. 16:00 - 18:00 (wöchentlich)
Leistungsnachweis:
Veranstaltungsnummer:
10.632
ECTS-Kreditpunkte:
Bereichseinordnung:
Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht
Prof. Dr. jur. Andreas Fuchs, LL.M. (Michigan)
Veranstaltungstyp: Vorlesung
TeilnehmerInnen:
Beschreibung:
Inhalt der Veranstaltung:
Die Vorlesung baut auf der Veranstaltung Kartellrecht I auf. Sie behandelt zusätzliche Fallgruppen aus der Anwendungspraxis zum Kartellverbot (Art. 101 AEUV, §§ 1-3 GWB) und zum Verbot missbräuchlicher Praktiken von marktbeherrschenden und marktmächtigen Unternehmen (Art. 102 AEUV, §§ 18-20 GWB), z.B. Vertriebsbeschränkungen im Internet oder den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnittstelle zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums, z.B. der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und missbräuchlichen Lizenzverweigerungen, insb. bezüglich standardessentieller Technologien. Darüber hinaus geht die Vorlesung ausführlich auf die deutsche und europäische Fusionskontrolle sowie die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit der europäischen Wettbewerbsregeln (effet utile-Rechtsprechung) und seine Pflichten bei öffentlichen Unternehmen und Monopolen (Art. 106 AEUV) ein. Im Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts werden materielle Fragen des Kartelldeliktsrechts (Anspruchsberechtigung, Passivlegitimation, Quantifizierung des Schadens, Einwand der Schadensabwälzung, gesamtschuldnerische Haftung, Verjährung etc.) behandelt.
Erstes Treffen:
Dienstag, 15.04.2025 16:00 - 18:00, Ort: 22/106
Ort: 22/106
Semester: SoSe 2025
Zeiten:Di. 16:00 - 18:00 (wöchentlich)
Leistungsnachweis:
Veranstaltungsnummer:
10.632
ECTS-Kreditpunkte:
Bereichseinordnung:
Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht