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Markenrecht [ab 5. Sem. Dipl. WF SP 3] - künftig regelmäßig im SoSe, ab 2024
Prof. Dr. jur. Mary-Rose McGuire, M. jur. (Göttingen)
Veranstaltungstyp: Vorlesung
TeilnehmerInnen:
Beschreibung:
Wahlveranstaltung im Schwerpunktbereichsstudium (SPB 3)
Der Besuch wird ab dem 1. Schwerpunktsemester empfohlen. Ideal ist vorher/gleichzeitig die Einführungsvorlesung Recht des Geistigen Eigentums zu besuchen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Empfohlen wird der vorherige/parallele Besuch der Einführungsvorlesung Geistiges Eigentum im WS
Sie benötigen eine aktuelle Gesetzesausgabe, die das Markengesetz, die Markenrechts-RL und die Unionsmarkenverordnung enthält.
Inhalte der Veranstaltung:
Die Vorlesung gibt eine Einführung in die Funktion von Marken. Neben dem rechtlichen Rahmen lernen Sie auch, warum Marken ein wertvolles Wirtschaftsgut sind und warum die rechtliche Konzeption des MarkenG von der Verbrauchererwartung abweicht.
Ausgangspunkt der Vorlesung ist die in der Praxis bedeutsame Registermarke, die durch Anmeldung beim DPMA (bzw. als Unionsmarke bei EUIPO) entsteht. Dabei werden Kriterien für die Auswahl zwischen Wortmarke, Wort-Bildmarke und Formmarke besprochen. Am Beispiel der abstrakten Farbmarke werden die Unterschiede zwischen nationalem und Unionsrecht aufgezeigt und analysiert, warum sich die neuen Markenformen (Farb-, Form-, Geruchs-, Geschmacks- und Hörmarken) bisher kaum durchgesetzt haben. Als Spiegelbild des Schutzes bildet natürlich auch die Markenverletzung einen Schwerpunkt der Vorlesung. Das Verbot der Nutzung identischer, verwechslungsfähiger oder bekannter Marken begründet aus der Sicht der Mitbewerber nicht nur eine Marktbeobachtungspflicht, sondern auch ein erhebliches Haftungsrisiko. Da der Mitbewerber/potentielle Verletzer im Fall der Verletzungsklage auch zum Gegenangriff übergehen kann, werden auch Widerspruch- und Löschungsverfahren behandelt.
Literaturempfehlungen:
Berlit, Markenrecht, 11. Auflage, München 2019
Hacker, Markenrecht: Einführung in das deutsche Markensystem, 6. Auflage, Köln 2022
Hinweis: Handouts und Übersichten werden während der VO ausgeteilt. Das gesamte Skript ist nach Ende der Vorlesung am Lehrstuhl (gegen Ersatz der Kopierkosten) erhältlich.
Bitte melden Sie sich in der Studiengruppe Schwerpunkt 3 an, damit Sie immer alle aktuellen Informationen rechtzeitig erhalten. Über die Gruppe können Sie uns auch Fragen stellen. Sprechen Sie mich sonst gerne nach der Vorlesung an.
Erstes Treffen:
Ort: nicht angegeben
Semester: WiSe 2024/25
Zeiten:
Leistungsnachweis:
Veranstaltungsnummer:
10.535
ECTS-Kreditpunkte:
Bereichseinordnung:
Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht
Prof. Dr. jur. Mary-Rose McGuire, M. jur. (Göttingen)
Veranstaltungstyp: Vorlesung
TeilnehmerInnen:
Beschreibung:
Wahlveranstaltung im Schwerpunktbereichsstudium (SPB 3)
Der Besuch wird ab dem 1. Schwerpunktsemester empfohlen. Ideal ist vorher/gleichzeitig die Einführungsvorlesung Recht des Geistigen Eigentums zu besuchen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Empfohlen wird der vorherige/parallele Besuch der Einführungsvorlesung Geistiges Eigentum im WS
Sie benötigen eine aktuelle Gesetzesausgabe, die das Markengesetz, die Markenrechts-RL und die Unionsmarkenverordnung enthält.
Inhalte der Veranstaltung:
Die Vorlesung gibt eine Einführung in die Funktion von Marken. Neben dem rechtlichen Rahmen lernen Sie auch, warum Marken ein wertvolles Wirtschaftsgut sind und warum die rechtliche Konzeption des MarkenG von der Verbrauchererwartung abweicht.
Ausgangspunkt der Vorlesung ist die in der Praxis bedeutsame Registermarke, die durch Anmeldung beim DPMA (bzw. als Unionsmarke bei EUIPO) entsteht. Dabei werden Kriterien für die Auswahl zwischen Wortmarke, Wort-Bildmarke und Formmarke besprochen. Am Beispiel der abstrakten Farbmarke werden die Unterschiede zwischen nationalem und Unionsrecht aufgezeigt und analysiert, warum sich die neuen Markenformen (Farb-, Form-, Geruchs-, Geschmacks- und Hörmarken) bisher kaum durchgesetzt haben. Als Spiegelbild des Schutzes bildet natürlich auch die Markenverletzung einen Schwerpunkt der Vorlesung. Das Verbot der Nutzung identischer, verwechslungsfähiger oder bekannter Marken begründet aus der Sicht der Mitbewerber nicht nur eine Marktbeobachtungspflicht, sondern auch ein erhebliches Haftungsrisiko. Da der Mitbewerber/potentielle Verletzer im Fall der Verletzungsklage auch zum Gegenangriff übergehen kann, werden auch Widerspruch- und Löschungsverfahren behandelt.
Literaturempfehlungen:
Berlit, Markenrecht, 11. Auflage, München 2019
Hacker, Markenrecht: Einführung in das deutsche Markensystem, 6. Auflage, Köln 2022
Hinweis: Handouts und Übersichten werden während der VO ausgeteilt. Das gesamte Skript ist nach Ende der Vorlesung am Lehrstuhl (gegen Ersatz der Kopierkosten) erhältlich.
Bitte melden Sie sich in der Studiengruppe Schwerpunkt 3 an, damit Sie immer alle aktuellen Informationen rechtzeitig erhalten. Über die Gruppe können Sie uns auch Fragen stellen. Sprechen Sie mich sonst gerne nach der Vorlesung an.
Erstes Treffen:
Ort: nicht angegeben
Semester: WiSe 2024/25
Zeiten:
Leistungsnachweis:
Veranstaltungsnummer:
10.535
ECTS-Kreditpunkte:
Bereichseinordnung:
Veranstaltungen > Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht