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Ansprechpartner
Praktikumsbeauftragter: Dr. Miguel Kazén, Dipl. Psych. Gebäude/Raum: 15 / 314 Telefon: +49 (0)541/969-4430 Telefax: +49 (0)541/969-4788 e-Mail: mikazen@uni-osnabrueck.de Sprechzeiten während der Lehrveranstaltungszeit: Fr. 12.00-12.45 Uhr (sonst nach Vereinbarung)
Informationsveranstaltungen zu den berufsvorbereitenden Praktika
Informationsveranstaltungen werden angekündigt und finden dann ggf. jeweils gegen Ende des Sommersemesters und/oder zu Beginn des Wintersemesters statt.
Zu diesen Informationsveranstaltungen sind auch die Studierenden, die bereits ein oder mehrere Praktika absolviert haben, eingeladen, um ihre Erfahrungen den nachfolgenden Kommilitonen in einem informellen Rahmen zu vermitteln.
Anerkennung der Praktika
• Das Praktikum oder die Praktika umfassen 450 Stunden, wobei 60 auf die Praktikumssuche und -planung entfallen. Für die Anerkennung des Praktikums oder der Praktika muss dann eine Praktikumszeit von 390 Stunden absolviert und nachgewiesen werden. Im Falle der Aufteilung der Praktikumszeit auf mehrere Praktika muss jedes Praktikum mindestens 160 Stunden umfassen. Im Unterschied zum Diplomstudiengang, ist die Anzahl der Praktikumswochen nicht relevant, sondern die Stundenzahl.
• Für Studierende im Diplomstudiengang Psychologie: Es müssen zwei unterschiedliche Berufspraktika von jeweils 6 Wochen regulärer Arbeitszeit abgeleistet werden. Praktika können auch semesterbegleitend durchgeführt werden; sie umfassen dann 240 Stunden.
• Die Praktikumstätigkeit muss unter der Aufsicht und Anleitung eines/r Diplom Psychologen/in stehen.
• Das Praktikum oder die Praktika sollte/n ab dem 3. Semester beginnen. Kommentar [ek1]: Wenn es aufgrund der Länge erforderlich ist, dann Verlinkung innerhalb der Seite.
• Wenn in einer Einrichtung kein Diplom-Psychologe/in beschäftigt ist, muss die Betreuung durch einen Lehrenden des Instituts für Psychologie der Universität Osnabrück vorher gewährleistet werden.
• Praktikumsstellen bedürfen der Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte, wenn sie sich nicht in öffentlichen Einrichtungen befinden, oder wenn sie nicht durch eine(n) Diplompsychologen/in angeleitet werden können. Dies ist auch der Fall, wenn ein/e Studierende/r ein Praktikum vor dem 3. Semester angetreten möchte.
• Das Praktikum oder die Praktika kann/können als Forschungspraktikum oder -praktika durchgeführt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Mitarbeiter der einzelnen Arbeitsgruppen. Empfohlen wird jedoch das die Praktikumszeit nicht nur in Forschungsbereichen zu absolvieren.
• Praktika können auch im Ausland durchgeführt werden.
Praktikumsstellen
Die Praktikumsordnung sieht vor, dass die Studierenden ihre Praktikumsstellen selber suchen. Die Dozenten der einzelnen Fachgebiete sind jedoch gerne bereit, über die jeweiligen fachspezifischen regionalen und überregionalen Möglichkeiten zu informieren und ggf. auch bei der Vermittlung behilflich zu sein. Die Praktikumsberichte bieten Adressen und Informationen über potentielle Praktikumsangebote. Freigegebene Praktikumsberichte sind einsehbar bei dem Praktikumsbeauftragten.
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Praktikums
• Bescheinigung des betreuenden Diplom Psychologen(in) über den Umfang (in Stundenzahl) und den Tätigkeitsbereich des Praktikums. Diese Bescheinigung ist formlos und kann kurz gehalten sein.
• Bericht (schriftlich, 1,5 zeilig, ca. 3-4 DIN A4 Seiten) über die Institution (kurz), den Arbeitsbereich des Psychologen, die eigene Tätigkeiten (ausführlich) und die Beschreibung und Reflexion der Praktikumserfahrungen (ausführlich).
Die Praktikumsberichte bitte zusammen mit der Praktikumsbescheinigung (Kopie) sowie der Freigaberklärung abgeben, bzw. im Sekretariat EW/316 (Fr. Kalkenings) oder in meinem Postfach (Miguel Kazén) hinterlegen (gegenüber Raum EW/ 317). Studierende im Bachelor-Studiengang Psychologie erhalten keine Praktikumsbescheinigung in Papierform. Die Information über ein bestandenes Praktikum wird in elektronischer Form an das Prüfungsamt des Instituts für Psychologie übermittelt. Der/Die betreffende Studierende erhält per Email eine Kopie dieser Mitteilung. Bitte nennen Sie daher im Praktikumsbericht oder im Anschreiben zum Praktikumsbericht Ihre Emailadresse und erwähnen, ob das Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studiengangs oder des Diplomstudiengangs Psychologie absolviert wurde. Für Studierende im Diplomstudiengang Psychologie gilt dagegen wie bisher, dass die Praktikumsbescheinigungen in Papierform ausgehändigt werden. In der Regel können diese nach einigen Tagen bzw. in der nächsten Sprechstunde nach Abgabe im Sekretariat (Raum EW/316) abgeholt werden.
Weiterführende Information: Am schwarzen Brett "Praktikum" gegenüber Raum EW/307 Am schwarzen Brett "Dekanat" Am schwarzen Brett in der Knollstraße Praktikumsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Psychologie
Freigaberklärung zum Lesen des Praktikumsberichts für Psychologie-Studierende
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