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Startseite Studien-/Prüfungsangelegenheiten FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Studien- und Prüfungsangelegenheiten:

Welche Arten von Leistungen sind im Studium zu erbringen?
Wie erfolgt die Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen?
Wann muss die Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen erfolgen?
Wie häufig kann eine Modulprüfung aufgrund Nichtbestehens wiederholt werden?
Wann kann eine Modulprüfung aufgrund Nichtbestehens wiederholt werden?
Wie viele Modulprüfungen können zwecks Notenverbesserung wiederholt werden?
Was findet im Bachelorpropädeutikum statt?
Welchen Umfang sollte das Proposal haben?
Wird das Proposal benotet?
Gilt das abgegebene Proposal als Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Wann und wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Wann ist der Abgabetermin für die Bachelorarbeit?
Kann die Bachelorarbeit auch in einem anderen Semester als dem 6. Semester geschrieben werden?
Welchen Umfang sollte die Bachelorarbeit haben?
Kann die Bachelorarbeit an einem anderen Institut durchgeführt werden?
Sind die abgeschlossenen Praktika Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
Können Forschungspraktika als Bachelorarbeit angerechnet werden?
Können in einem Forschungspraktikum gewonnene Daten für die Bachelorarbeit genutzt werden?
Können Prüfungen abgelegt bzw. Arbeiten abgegeben werden, wenn man sich im Urlabssemester befindet?


Welche Arten von Leistungen sind im Studium zu erbringen?

In den Studiengängen Psychologie Bachelor of Science (B.Sc.) und Psychologie Master of Science (M.Sc.) wird unterschieden zwischen:

• Studienleistungen, z.B. durch regelmäßige Veranstaltungsteilnahme;
• Prüfungsleistungen (Modulprüfungen), z. B. durch Klausur oder mündliche Prüfung;
• Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit)

In welcher Form Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden können, ist den Beschreibungen der jeweiligen Module zu entnehmen (siehe Ordnungen).



Wie erfolgt die Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen?

Die verbindliche Anmeldung zu regulären Prüfungs- und Studienleistungen innerhalb des jeweiligen Semesters erfolgt über OPIUM.



Wann muss die Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen erfolgen?

Die Anmeldung muss in den folgenden Zeiträumen vorgenommen werden:

Bei Studienleistungen: Semesterbeginn bis Veranstaltungsbeginn;

Bei Prüfungsleistungen: Frühestens 4 Wochen bis spätestens 1 Wochen vor der jeweiligen Prüfung.



Wie häufig kann eine Modulprüfung aufgrund Nichtbestehens wiederholt werden?

Eine Modulprüfung kann bei Nichtbestehen höchstens zwei Mal wiederholt werden. Bei Versäumnis oder Nichtbestehen der 2. Wiederholungsprüfung ist die Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Das endgültige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt zum Auschluss vom Studium.

Zur Wiederholungsprüfung können sich nur diejenigen Studierenden anmelden, die zur regulär stattgefundenen Modulprüfung angemeldet waren und diese nicht bestanden haben oder wegen Krankheit nicht wahrnehmen konnten.



Wann kann eine Modulprüfung aufgrund Nichtbestehens wiederholt werden?

Den genauen Termin für eine Wiederholungsprüfung legt die/der modulverantwortliche Lehrende fest.
Was muss man tun um eine Modulnote zu verbessern?
Studierende, die eine Modulprüfung zwecks Notenverbesserung wiederholen möchten, sollen sich zunächst an die betreffende Dozentin oder den betreffenden Dozenten wenden, um die Modalitäten der Modulprüfung (z.B. Mitschreiben der regulär stattfindenden Modulprüfung oder mündliche Prüfung über die Inhalte des Moduls) informieren. Mit den allgemeinen Informationen über die Modulprüfung (z.B. Datum, Uhrzeit und Raum der Modulprüfung) soll sich der/die jeweilige Studierende dann beim Prüfungsamt Psychologie melden. Dort erfolgt die Anmeldung über ein Formular. Eine Anmeldung über OPIUM ist nicht möglich.



Wie viele Modulprüfungen können zwecks Notenverbesserung wiederholt werden?

Gemäß § 11 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (PO B.Sc.PSY) kann aus der Liste der in Anlage 2 der PO B.Sc. PSY gekennzeichneten Module maximal 2 Module zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden, dabei zählt das bessere Ergebnis. Diese Wiederholung ist nur möglich, wenn das Modul bestanden wurde. Die Form der Wiederholungsprüfung bestimmt die Prüferin bzw. der Prüfer. In der Regel wird dies eine mündliche Prüfung über die Inhalte des gesamten Moduls sein.

Gemäß § 11 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie (PO M. SC. PSY) kann aus der Liste der in Anlage 2 der PO M. SC. PSY gekennzeichneten Module maximal ein Modul zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden, dabei zählt das bessere Ergebnis... (siehe oben PO B.SC.PSY)



Was findet im Bachelorpropädeutikum statt?

Das Propädeutikum findet im 5. Semester statt. Im Rahmen des Propädeutikums stellt sich jedes Fachgebiet den Studierenden vor (je ca. 45-60 Minuten). Nach der Präsentation der einzelnen Fachgebiete erfolgt die Zuteilung der Studierenden auf die Fachgebiete, nachdem alle Studierenden ein Ranking bzgl. ihrer Präferenzen für ein Fachgebiet abgegeben haben.

Nach der Zuteilung werden von den entsprechenden Betreuern genug Informationen zum Thema der Bachelorarbeit zur Verfügung gestellt, um das in der Modulbeschreibung geforderte Proposal erstellen zu können.



Welchen Umfang sollte das Proposal haben?

Der Umfang des Proposal beträgt 2-4 Seiten.



Wird das Proposal benotet?

Nein.



Gilt das abgegebene Proposal als Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Nein.



Wann und wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen 120 absolvierte Leistungspunkte vorgewiesen werden.

Ein Antrag auf Zulassung (Meldung) zur Bachelorarbeit ist schriftlich bei der Prüfungsausschussvorsitzenden Frau Prof. Haberstroh zu stellen (vgl. § 18 Abs. 3 PO BA Psychologie).

Abgeschlossene Praktika sind nicht Vorraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit, die Praktika müssen jedoch bei Abgabe der Bachelorarbeit absolviert sein.



Wann ist der Abgabetermin für die Bachelorarbeit?

Drei Monate nach der Zulassung der Arbeit (bzw. Ausgabe des Themas) durch den Prüfungsausschuss.

Die konkreten Fristen für die Anmeldung und Abgabe der Bachelorarbeit werden rechtzeitig bekanntgegeben.



Kann die Bachelorarbeit auch in einem anderen Semester als dem 6. Semester geschrieben werden?

Gemäß der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie ist es zwar möglich die Bachelorarbeit in jedem Semester zu schreiben. Der im 5. Semester zugeteilte Bachelorarbeitsplatz in einem Fachgebiet gilt allerdings nur für das direkt darauffolgende 6. Semester. Studierende, die ihre Bachelorarbeit in einem anderen Semester erstellen wollen, haben dies in Eigenverantwortung zu organisieren.



Welchen Umfang sollte die Bachelorarbeit haben?

Die Bachelorarbeit sollte den Umfang von ca. 30 Seiten nicht überschreiten (inkl. Literaturverzeichnis, Schriftgröße: 12 pt, Zeilenabstand: 1,5).



Kann die Bachelorarbeit an einem anderen Institut durchgeführt werden?

Theoretisch ja, solange die Themenvergabe und die Betreuung durch geeignete Prüfer erfolgt.



Sind die abgeschlossenen Praktika Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Nein, die Praktika müssen bei Abgabe der Bachelorarbeit absolviert sein. Aber für die Anmeldung zur Bachelorarbeit muss der Studierende 120 LP vorweisen.



Können Forschungspraktika als Bachelorarbeit angerechnet werden?

Nein, absolvierte Forschungspraktika können nicht als Bachelorarbeit angerechnet werden.



Können in einem Forschungspraktikum gewonnene Daten für die Bachelorarbeit genutzt werden?

Ja, sofern die gewonnenen Daten auch an dem Lehrstuhl erhoben wurden, an dem die Bachelorarbeit geschrieben wird und sofern der Umfang der Bachelorarbeit über ein reines „Zusammenschreiben“ der Daten aus dem Forschungspraktikum hinausgeht (z.B. Reanalysen der Daten).



Können Prüfungen abgelegt bzw. Arbeiten abgegeben werden, wenn man sich im Urlaubssemester befindet?

Gemäß § 1Abs. 1 der Ordnung zur Durchführung von Prüfungen für beurlaubte Studierende dürfen nur Studierende, die aufgrund eines Studienaufenthalts im Ausland beurlaubt sind während des Zeitraums der Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen.
Gemäß des Abs. 3 dürfen somit aus einem anderen Grund beurlabte Studierende keine Prüfungsleistungen erbringen..



 

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